Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und der Firma Dipl.-Ing. Martin Haller, Software-Engineering & EDV-Beratung (nachfolgend HMSE genannt) gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung, dies unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HMSE für die verschiedenen Services, die nicht eine Warenbestellung zum Gegenstand haben, und der besonderen Vertragsbedingungen von HMSE für die verschiedenen Software-Produkte (Endanwender-Lizenzvereinbarungen). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Services und die besonderen Vertragsbedingungen der Software-Produkte befinden sich bei den jeweils angebotenen Services bzw. Software-Produkten und können dort durch Anklicken des entsprechenden Hinweises gelesen und ausgedruckt werden.
Im Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen als Rangfolge:
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt HMSE nicht an, es sei denn, HMSE hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn HMSE in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 14 Tage nach deren Veröffentlichung auf der HMSE-Homepage wirksam, sofern der Kunde den jeweiligen Änderungen nicht spätestens 14 Tage nach der Veröffentlichung widerspricht.
HMSE liefert die vom Kunden bestellte Ware oder die Dienstleistungen nach Angebotsannahme und Bezahlung des vollen Kaufpreises (inklusive aller Steuern und Abgaben). Sollte HMSE nachträglich erkennen, dass sich bei HMSE z. B. ein Fehler bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird HMSE den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist HMSE zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Sofern der Kunde hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, behält sich HMSE vor, technische Änderungen an dem Vertragsgegenstand vorzunehmen, wenn hierdurch die technische Funktion nicht beeinträchtigt wird.
HMSE ist zu Teilleistungen berechtigt, sofern dem Kunden dies zumutbar ist.
Der Vertrag über eine angebotene Ware oder eine Dienstleistung kommt ohne Erklärung gegenüber dem Kunden, der das Vertragsangebot abgegeben hat, bereits durch faktisches Entsprechen durch HMSE zustande. Der Kunde verzichtet auf eine Annahmeerklärung (§ 864 ABGB). Über die Annahme seines Antrages auf Vertragsabschluss wird der Kunde entweder alsbald von HMSE per E-Mail unter der von ihm angegebenen E-Mail-Adresse unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Ware bzw. durch das Angebot der Dienstleistung.
Durch den Vertrag kommt bei Waren ein Kauf auf Probe zustande. Innerhalb einer Widerrufsfrist von 7 Tagen nach Erhalt der Ware kann der Kunde die Ware ohne Angabe von Gründen an HMSE zurückschicken (= Widerrufs- oder Rückgaberecht). Für eine Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Voraussetzung ist, dass die Ware nicht beschädigt oder erkennbar gebraucht ist sowie die Rücksendung ausreichend frankiert erfolgt. Die Gefahr der Versendung sowie dessen Nachweis liegt beim Kunden. Hat der Kunde die Ware fristgerecht und ordnungsgemäß zurückgeschickt, zahlt HMSE umgehend den bereits entrichteten Kaufpreis zurück.
Die Rückgabegarantie gilt nicht für solche besonderen Services von HMSE, in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Rückgabegarantie nicht eingeräumt wird, sowie für folgende Warengruppen:
Für diese Artikel kommt mit der Annahme des Kundenangebots durch HMSE der Vertrag endgültig zustande.
Verfügbarkeitsvorbehalt:
Sollte HMSE nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei HMSE verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann HMSE entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten, oder vom Vertrag zurücktreten. Das Angebot einer Ersatzlieferung oder des Rücktritts erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang des Kundenangebots. Bereits erhaltene Zahlungen wird HMSE umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch HMSE oder den Kunden erstatten.
Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Versand erfolgt nach freier Wahl von HMSE. HMSE liefert in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Kunden. HMSE ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Kunden zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Die Lieferung von Software, die der Kunde als Shareware vom Internet heruntergeladen und bereits vor dem Kauf zur Evaluierung installiert hat, erfolgt in Form der Zusendung eines Registrierungsschlüssels per E-Mail und in Schriftform auf dem normalen Postwege. Die Entgegennahme des Registrierungsschlüssels entspricht in diesem Fall dem Öffnen der Versiegelung einer Software.
Stellt der Kunde die von ihm zu beschaffenden Unterlagen oder sonstigen zu erbringenden Leistungen nicht rechtzeitig zur Verfügung, oder übermittelt er HMSE die von ihm zu erbringenden Informationen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit entsprechend.
Die Preise gelten ab HMSE ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Auf der Rechnung werden neben dem Nettopreis für die Ware oder Dienstleistung die Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen: Verpackung, Versand, Versicherung, die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer etc.
Die auf der Homepage angegebenen Preise gelten nur für Bestellungen im E-Commerce.
Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt. Die Rechte des Kunden nach § 1052 ABGB bleiben jedoch unberührt.
Alle Lieferungen von HMSE erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden über.
Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunden bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an HMSE ab.
Ist der Kunden mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. HMSE kann in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten und / oder die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. HMSE ist dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf HMSE zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.
Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die HMSE nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25 % übersteigt, wird HMSE auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
Im kaufmännischen Verkehr ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes im Eigentum von HMSE stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an HMSE abgetreten. HMSE nimmt diese Abtretung an.
HMSE gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Versandes nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Acht.
Ergänzend hat der Kunde potentiell Ansprüche aus Garantieerklärungen der Hersteller vieler technischer Produkte, die den Produkten beigefügt werden. Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, dies spätestens innerhalb von einer Woche ab Zugang, und wird im Falle einer Abweichung umgehend eine Mängelanzeige senden. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung umgehend nach Feststellung des versteckten Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen.
Die Dauer der Gewährleistung beträgt sechs Monate ab Versendung.
Im Falle einer nicht vollständigen Lieferung wird HMSE umgehend nachliefern. Im übrigen hat HMSE zunächst das Recht, entweder die mangelhafte Sache zu reparieren oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Gelingt die Reparatur wiederholt nicht oder erfolgt wiederholt keine befriedigende Ersatzlieferung, ist der Kunde berechtigt, entweder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten (Wandlung).
HMSE haftet für zugesicherte Eigenschaften, soweit diese entweder im Angebot oder in der Homepage ausdrücklich als zugesichert oder als "Garantie" gekennzeichnet sind.
HMSE übernimmt eine Gewährleistung bezogen auf die einzelnen bei ihr bestellten Waren, nicht aber für Sachgesamtheiten, es sei denn, es wird dies ausdrücklich mit dem Kunden so vereinbart.
Eine Gewährleistung kann nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf unsachgemäße Nutzung oder eine überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware seitens des Kunden oder Dritte zurückzuführen sind sowie nicht für Verschleißteile.
Nimmt der Kunde HMSE auf Gewährleistung in Anspruch, und stellt sich heraus, dass ein Gewährleistungsanspruch nicht besteht (z.B. Anwenderfehler, unsachgemäße Behandlung des Kaufgegenstandes, Nichtbestehen eines Mangels), so hat der Kunde HMSE alle im Zusammenhang mit der Überprüfung des Kaufgegenstandes entstehenden Kosten zu ersetzen, sofern er unsere Inanspruchnahme zu vertreten hat.
Für Schäden haftet HMSE nur dann, wenn HMSE oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von HMSE oder einer seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von HMSE auf den Schaden beschränkt, der für HMSE bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war. Bei Verzug hat der Kunde das Recht, alternativ zum Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten.
Im Falle von Datenverlusten wird - mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - eine Haftung von HMSE ausgeschlossen.
Weder Datenverarbeitungsanlagen noch Computersoftware arbeiten nach dem aktuellen Stand der Technik stets fehlerfrei. Entsprechend kann HMSE auch keinen unbedingt immer fehlerfreien Betrieb des Online-Handels technisch sicherstellen. Hinzu treten die Unwegbarkeiten des Internet selbst. HMSE haftet deshalb nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel möglicherweise von Kunden abgegebene Kaufangebote nicht bei HMSE eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden. Ausgenommen ist ein etwaiger Vorsatz bei HMSE.
Der Umfang einer Haftung von HMSE wegen zugesicherter Eigenschaften sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
In jedem Fall ist die Haftung von HMSE beschränkt auf einen Betrag von EUR 1.000,00 pro Schadenfall.
Die vorstehenden Regelungen geben den vollständigen Haftungsumfang von HMSE wieder. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.
HMSE verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG, TKG). Näheres dazu entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.
HMSE weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiss, dass ein Provider das auf einem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten, die sich nicht im Einflussbereich von HMSE befinden, trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
Erfüllungsort ist sowohl für die Lieferung als auch Zahlung am Geschäftssitz von HMSE in A-6330 Kufstein, Austria, Langkampfner Straße 19.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Kufstein oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl von HMSE.
Für die von HMSE auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen bzw. des Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988.
Die Bestimmungen der Ziffer 10.3 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluss des Kaufvertrags erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.
Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.